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AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle schriftlichen, datenelektronischen (Internet, E-Mail) und telefonischen Buchungen und werden mit jeder Buchung anerkannt. Änderungen der AGB behalte ich mir vor.

1. Vertragsabschluss

1.1 Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.
Ihre Anmeldung kann schriftlich, mündlich (vor Ort) oder fernmündlich (telefonisch oder via Internet bzw. E-Mail) erfolgen. Die Anmeldung erfolgt auch für alle in der Anmeldung angeführten Teilnehmer, für deren Vertragspflichten Sie wie für Ihre eigenen einstehen, sofern Sie eine dahingehende Verpflichtung ausdrücklich übernommen haben.
1.2 Der Vertrag kommt mit unserer formlosen Annahme zustande. Über die Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung (ausgenommen Rennstreckenevents).

2. Teilnahmebedingungen

2.1  Vor der Training/Freien Fahren ist eine Teilnahmeerklärung zu unterfertigen.
2.2 Während der gesamten Dauer des Trainings ist den Anweisungen der Instruktoren im Interesse der Sicherheit unbedingt Folge zu leisten. Bei groben Verstößen gegen diese Anordnung oder die Regeln der StVO können Teilnehmer – ohne Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr – von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
2.3 Wir behalten uns vor, Teilnehmer, bei denen der begründete Verdacht auf (Rest-) Alkoholisierung oder Drogenbeeinträchtigung besteht, ohne Rückerstattung des Kursbeitrags, von den praktischen Trainings auszuschließen.
2.4 Zum Training sind nur Fahrzeuge zugelassen, die verkehrs- und betriebssicher sind.
2.5 Wird ein Trainingsfahrzeug von Jürgen Reich – Fahrtechnik zur Verfügung gestellt und dies beschädigt, trägt der Teilnehmer die Kosten für die Reparatur des verursachten Schadens.

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Die Teilnahmegebühr ist vor Beginn des Trainings auf das von Jürgen Reich – Fahrtechnik bekanntgegebene Konto zur Überweisung zu bringen.
3.2 Bei Klein- und Großgruppen, sowie Rennstrecken und Geländemieten ist die Kursgebühr binnen 7 Tagen ab Rechnungseingang ohne jeden Abzug zu bezahlen.
3.3 Bei Zahlungsverzug gelangen Verzugszinsen von 12% p.a. und etwaige Mahnspesen sowie etwaige Rechtsanwalts- und Inkassokosten zur Verrechnung.
3.4 Gutscheineinlösungen an Zahlungsstatt können erst nach vollständiger Bezahlung des Gutscheines akzeptiert werden.
3.5 Die Gültigkeit von Leistungsgutscheinen ist, aufgrund der notwendigen Vorhaltung der Infrastruktur zur Erbringung der Leistungen, auf fünf Jahre ab Ausstellung beschränkt.

4. Datenschutz

Information gemäß Art 13 DSGVO. Jürgen Reich  -Fahrtechnik verarbeitet die bei Ihrer Anmeldung bekannt gegebenen personenbezogenen Daten, wie Name, Adresse, Geburtsdatum, welche zur Abwicklung der Teilnahme an unseren Veranstaltungen (Art 6 Abs 1 lit b und lit f DSGVO) notwendig sind. Die Datenverarbeitung durch Jürgen Reich – Fahrtechnik basiert ausschließlich auf der Teilnahme an unseren Veranstaltungen und den in Anspruch genommenen Dienstleistungen; ohne Bereitstellung der notwendigen Daten ist eine Teilnahme an meinen Veranstaltungen nicht möglich. Ihre Daten werden grundsätzlich für die Dauer der Veranstaltung und darüber hinaus im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (UGB, ABGB etc.) gespeichert.

Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden Daten sowie auf Berichtigung und Löschung der Daten. Sie können ferner die Datenverarbeitung einschränken lassen und Widerspruch dagegen (Direktmarketing) erheben sowie die Übertragung der von Ihnen bereit gestellten Daten an andere Verantwortliche verlangen und erteilte Einwilligungen jederzeit widerrufen. Diese Rechte können Sie schriftlich an Jürgen Reich – Fahrtechnik, Ferdinand Porsche Gasse 2/2, 8430 Leibnitz oder per E-Mail an office@fahrtechnik.cc ausüben. Darüber hinaus haben Sie das Recht, bei Bedenken gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einzubringen.

5. Stornobedingungen

Ein Rücktritt vor Beginn der Veranstaltung ist möglich und bedarf der Schriftform.
Wir behalten uns vor, bei Terminverschiebungen eine Bearbeitungsgebühr zu verrechnen.

5.1 Für Konsumenten gilt unabhängig vom nachfolgenden die Rücktrittsregelung gemäß § 5e KSchG, wonach ein Verbraucher von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung binnen sieben Tagen ab Vertragsabschluss schriftlich zurücktreten kann. Hierbei genügt es, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Dieses Rücktrittsrecht gilt nicht bei Verträgen über Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird.

5.2 Bei Absage oder Nichterscheinen des Teilnehmers gelten folgende Regeln: Eine Stornierung mehr als 50 Tage vor Trainingsbeginn ist kostenfrei; innerhalb von 50 bis 21 Tage vor Trainingsbeginn werden 50% der Kursgebühr in Rechnung gestellt. Bei Stornierung innerhalb von 21 Tagen und bei nicht erfolgter Absage (mit Ausnahme von Fällen höherer Gewalt) wird die gesamte Kursgebühr in Rechnung gestellt.
Die Nennung einer Ersatzperson ist jederzeit möglich.

6. Nutzung des Logos

Jegliche Verwendung von geschützten Kennzeichen von Jürgen Reich  – Fahrtechnik – insbesondere Name, Firma, Marken, Logo – ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung zulässig.

7. Absagen/Nichtinanspruchnahme vertraglicher Leistungen

7.1 Jürgen Reich – Fahrtechnik behält sich das Recht vor, gebuchte Trainings ohne Angabe von Gründen gegebenenfalls zu verschieben oder abzusagen, ohne dass Jürgen Reich – Fahrtechnik weitere Verpflichtungen als die bereits bezahlten Leistungen in angemessener Form zu vergüten.
7.2 Wird die Veranstaltung infolge höherer Gewalt (wie etwa witterungsbedingte Umstände, Naturkatastrophen, Krieg, Innere Unruhen, Streik, etc) erheblich erschwert, gefährdet oder undurchführbar, haben wir das Recht – abweichend von den Stornobedingungen in Pkt.5 – , die Veranstaltung abzusagen bzw. gegebenenfalls vorzeitig zu beenden. In diesem Fall können wir für die bereits erbrachten Veranstaltungsleistungen eine Entschädigung in angemessener Höhe (maximal der vertragliche Gesamtpreis) verlangen. Bereits bezahlte Leistungen werden rückerstattet.
7.3 Sofern vertraglich vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen werden – und zwar aufgrund von Umständen, die in Ihrer Sphäre liegen – ohne dass ein Fall höherer Gewalt vorliegt, haben wir Anspruch auf den vollen vertraglich vereinbarten Gesamtpreis.

8. Gewährleistung und Leistungsstörungen

8.1 Wir leisten Gewähr für die gewissenhafte Vorbereitung und Abwicklung der Veranstaltungen sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Wir haben das Recht, durch Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen.
8.2 Keine Gewähr leisten wir für Leistungsstörungen bei Veranstaltungen Dritter, deren Leistung wir lediglich vermitteln.
8.3 Sollten Leistungsstörungen auftreten, sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu unternehmen, um zur Behebung beizutragen und einen eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Insbesondere sind Sie verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich unserem bei der Veranstaltung anwesenden Instruktor/Beauftragten mitzuteilen. Befugnisse zur Abgabe rechtlicher Erklärungen haben unsere Beauftragten jedoch nicht.
8.4 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung unserer Leistungen können Sie entsprechende Minderung des vertraglichen Gesamtpreises verlangen, sofern Sie es nicht schuldhaft unterlassen haben, uns den Mangel unverzüglich mitzuteilen.
Das Erfordernis der unverzüglichen Mängelrüge gilt für Verbraucher im Sinne des KSchG nicht.

9. Sonstiges

9.1 Die Zielsetzung von Jürgen Reich – Fahrtechnik ist ganz klar definiert. „CONTROL YOUR BIKE“. Die eigenen Fähigkeiten sollen richtig eingeschätzt und durch das Training sollen dementsprechende Sicherheitsreserven geschaffen werden.
9.2 Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens in 8430 Leibnitz. Soweit dies nicht zulässig ist, ist der gesetzliche Gerichtsstand maßgeblich.
9.3 Sofern eine der Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein sollte, wird davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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